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Stauniederlegungsverfahren

Hier eine Zusammenfassung des Landkreises Göttingen über den Stand der Stauniederlegung mit Information, die bei der Infoveranstaltung am 30.06.2021 auf dem Sportplatz besprochen wurde:

 

Zur Zeit läuft das Stauniederlegungsverfahren, in dem sich von den Auswirkungen Betroffene bei der Unteren Wasserbehörde (UWB) melden können.

Die Frist hierfür läuft mit der Verlängerung bis zum 14.07.2021. Wenn diese Stellungnahmen im Anschluss ausgewertet sind, wird entschieden,

ob der Stau gelegt oder durch einen anderen Betreiber aufrecht erhalten wird, weil er sonst geschädigt würde.

Bislang gibt es für eine Aufrechterhaltung im Wesentlichen ökologisch begründete Aspekte sowie die Löschwasserversorgung, die bei

Stauniederlegung anders geregelt werden müsste.

 

Es gibt bislang keinen anderen Unternehmer, der ein Interesse hat die Stauanlage zu erhalten.

Wenn die Entscheidung für eine Stauniederlegung fallen sollte, wird vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,

Küsten- und Naturschutz (NLWKN) geplant, in welcher Form der Rückbau erfolgen soll und beantragt dieses beim Landkreis Göttingen (UWB).

Dann wird in einem Planverfahren nach Beteiligung u.a. der Feldmark, der Stadt Osterode am Harz, des NABU, der Naturschutzbehörde, über den Rückbau entschieden.

Für die Übergangszeit (ca 1,5 – 2,5 Jahre) bis zu dieser Entscheidung wird mittels großer Wasserbausteine eine Schüttung in die Söse unterhalb des

Mühlengrabenabzweigs eingebracht. Dann werden im Wehr die Staubohlen gezogen.

Diese Steinschüttung wird übergangsweise die Söse auf ein Niveau anheben, welches dafür sorgt, dass der Mühlengraben für die Löschwasserversorgung

bis zu einer anderen Lösung (angedacht ist der Bau einer Zisterne) dienen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schnell

FB 70 Umwelt - FDL 70.2

Tel.:  0551 -  525 4670